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Kinder haften für ihre Eltern

Sie haben richtig gelesen!

Wir alle kennen die Aussage, dass Eltern für ihre Kinder haften. Aber das gilt auch umgekehrt!

Der Hintergrund ist der stark steigende Anteil von „Kindern“, die für ihre pflegebedürftigen Eltern die Pflegekosten zahlen müssen.

Die ARD hat dazu einen sehr informativen Beitrag erstellt, der in der ARD-Mediathek abgerufen werden kann.

Bitte beachten Sie, dass man durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung die hohen finanziellen Belastungen sehr gut absichern kann!

Wie funktioniert die Beantragung einer Pflegestufe?

Über die unterschiedlichen Pflegestufen habe ich ja schon viel geschrieben. Immer wieder werde ich aber gefragt, wie denn nun die Einstufung überhaupt zustande kommt:

Die Einstufung wird schriftlich per Antragsformular bei der Pflegekasse (entspricht in der Regel der Krankenkasse) beantragt, am besten per Einschreiben oder Einwurfeinschreiben. Es sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass der Antrag auch wirklich bei der Pflegekasse eingegangen ist. Die Bearbeitungsfrist beträgt seit der letzten Pflegereform in 2008 fünf Wochen.

Von der Pflegekasse wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragt, bei den privat Kranken- und Pflegeversicherten kommt der Medic Proof. Der Gutachter meldet sich in der Regel schriftlich an. Die Angehörigen, die Pflegepersonen, der Pflegedienst sollten über den Termin informiert werden, damit sie beim Gutachtertermin mit anwesend sein können.

Der MDK-Termin findet in der häuslichen Pflegeumgebung statt. Die Pflegebedürftigkeit wird anhand eines Fragenkataloges mit Untersuchungen festgestellt. Der MDK erstellt ein Gutachten und reicht es bei der Pflegekasse ein. Die Pflegekasse trifft ihre Entscheidung auf Pflegeleistung auf der Grundlage des Gutachtens.

Der Pflegebedürftige soll mitwirken und unterstützen. Er ist im Wohnbereich zu untersuchen. Wenn kein Einverständnis des Antragstellers vorliegt, kann die Pflegekasse die Leistung verweigern. Die Pflegesituation soll nicht beschönigt, aber auch nicht übertrieben werden. Falls wesentliche Fakten der Pflegesituation nicht erfragt werden, sollten auf jeden Fall eigene Angaben gemacht werden, wie z.B. Informationen über den Gesundheitszustand, die behandelnden Ärzte, die Vorerkrankungen, Medikation. Wenn Krankenhausberichte vorhanden sind, sollten diese auch mit vorgelegt werden.

Befindet sich der Antragssteller im Krankenhaus, muss innerhalb einer Woche die Untersuchung im Krankenhaus stattfinden.

Inhalte des MDK-Gutachtens

  1. Hausarzt
  2. weitere Ärzte
  3. Hausbesuche ja/nein     wie oft?
  4. Praxisbesuche ja/nein    wie oft?
  5. Arzt-/KH-Berichte
  6. GdB: wie viel Prozent?
  7. Medikamente selbständig ja/nein
  8. Welche und wie oft?
  9. Hilfsmittel: welche?
  10. Pflegepersonen
  11. Pflegedienst ja/nein
  12. wie viele Zimmer?
  13. Bad pflegegerecht?
  14. Schwellen?
  15. Anamnese / Vorgeschichte, welche Diagnosen
  16. Reha?
  17. KG?

Allgemeinzustand

–       Gewicht

–       Größe

–       Haut

–       Ernährungszustand

–       Kleidung

Stütz- und Bewegungsapparat

–       Beweglichkeit der Arme

–       Kämmen der Haare

–       Schulter-/Nackengriff

–       Schürzengriff

–       Handkraft

–       Feinmotorik

–       Fingerspiel

–       Halte-/Greiffunktion

–       Faustschluss

Untere Extremitäten

–       Hüfte

–       Knie

–       WS

Allgemeines

–       Aufstehen / Zubettgehen

–       Sitzen

–       Stehen

–       vom Sitzen in den Stand

–       Positionswechsel im Bett

–       Gangbild (Gehhilfe)

–       Sturzangabe

–       Finger-Boden-Abstand

Inneres

–       innere Organe

–       Haut

–       Appetit-/Durstgefühl

–       Inkontinenz (Vorlagenwechsel)

–       Sehen

–       Hören

–       Demenz: persönlich, zeitlich, örtlich, situativ

–       Wahrnehmung für Hygiene

–       Antrieb

–       Tag-/Nachtrythmus

–       Soziale Bereiche

(K = keine Unterstützung, U = Unterstützung, T = Teilübernahme,

V = volle Übernahme, B = Beaufsichtigung, A = Anleitung)

Körperpflege

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche Oberkörper

Teilwäsche Unterkörper

Teilwäsche Hände und Gesicht

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Bekleidung

Windelwechsel nach Wasserlassen

Windelwechsel nach Stuhlgang

Wechseln kleiner Vorlagen

Wechsel/Entleerung Urinbeutel/Toilettenstuhl

Wechsel/Entleerung Stomabeutel

Ernährung

Mundgerechte Zubereitung

Aufnahme der Nahrung: oral, Sondenkost

Mobilität

Aufstehen/Zubettgehen

Umlagern

Ankleiden gesamt (GK)

Ankleiden Ober-/Unterkörper (TK)

Entkleiden gesamt

Entkleiden Ober-/Unterkörper

Gehen

Stehen (Transfer zum Duschen/Baden)

Treppensteigen

Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung

Nächtlicher Grundpflegebedarf?

Bekomme ich auch eine Pflegestufe, wenn ich meinen Haushalt nicht mehr allein führen kann?

Um eine Pflegestufe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es reicht definitiv nicht aus, wenn man nicht mehr einkaufen kann und seine Fenster nicht mehr allein putzen kann. Das Hauptaugenmerk liegt im Bereich der Grundpflegetätigkeiten, wo der Pflegebedarf am größten sein muss.

Für die Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) muss mindestens 1 x täglich für 2 Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und mehrfach wöchentlich Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegebedarf bestehen. Die Grundpflegetätigkeiten müssen pro Tag mehr als 45 min. betragen, der Bedarf insgesamt mindestens 1,5 Std. im Tagesdurchschnitt.

Für die Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit) muss mindestens 3 x täglich zu verschiedenen Zeiten aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und mehrfach wöchentlich Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegebedarf bestehen. Die Grundpflegetätigkeiten müssen pro Tag mindestens 2 Std. betragen, der Bedarf insgesamt mindestens 3 Std. im Tagesdurchschnitt.

Bei der Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit) ist der Bedarf ist so groß, dass jederzeit eine Pflegeperson erreichbar sein muss, weil der Hilfebedarf Tag und Nacht anfällt. Die Grundpflegetätigkeiten müssen pro Tag mindestens 4 Std. betragen, der Bedarf insgesamt mindestens 5 Std. im Tagesdurchschnitt.

Dann gibt es noch den Härtefall. Hier gibt es einen außergewöhnlichen Bedarf rund um die Uhr, z.B. bei lebensbedrohlichen Krankheiten im Endstadium. Die Grundpflegetätigkeiten umfassen mindestens 7 Std. pro Tag, davon entfallen 2 Std. pro Nacht. Es werden mehrere Pflegepersonen benötigt.

Pflegeversicherung – Was sind Grundpflegetätigkeiten?

Zu den Grundpflegetätigkeiten gehören die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität. Diese drei Bereiche sind noch einmal untergliedert.

Zu der Körperpflege zählen das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, das Rasieren und die Darm-/Blasenentleerung.

Die Ernährung beinhaltet das mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und die Aufnahme der Nahrung.

Zu der Mobilität gehört das Aufstehen / Zu-Bett-Gehen, das An- und Auskleiden, das Gehen / Stehen, das Treppen steigen und das Verlassen bzw. Wiederaufsuchen der Wohnung.

Nicht zu den Grundpflegetätigkeiten gehört die Hauswirtschaftliche Versorgung. Diese wird aber bei der Bedarfsermittlung mit heran gezogen. Dazu gehören folgende Bereiche: Einkaufen, Kochen, die Wohnungsreinigung, Spülen, Wechseln / Waschen der Kleidung und Heizen der Wohnung.

Wann ist man pflegebedürftig?

„Wenn man wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate Hilfe bedarf.“ (SGB XI § 14)

Es geht hier lt. Pflegeversicherungsgesetz um die Feststellung der Häufigkeit des Pflegebedarfs und um den zeitlichen Mindestaufwand pro Tag bzw. in der Woche.

Folgende Krankheiten und Behinderungen zählen zu den Kriterien: Verluste, Lähmungen oder Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des zentralen Nervensystems, psychische Erkrankungen / geistige Behinderungen.

Auch zählen Gedächtnis- und Orientierungsstörungen dazu.

Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt. Sie erhielten bis 01.07.2008 einen Betreuungsbetrag von bis zu 460,- Euro jährlich. Mit dem Inkrafttreten der Pflegereform im Jahr 2008 erhalten die Betroffenen mehr Geld, abhängig vom Betreuungsbedarf (bis zu 2.400,- Euro jährlich) (lt. SGB XI § 45b).

Warum sind die meisten Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 1?

10. Juni 2011 1 Kommentar

Auf die jeweiligen Pflegestufen entfallen (Stand 05/2008 per 31.12.2007)
Pflegestufe 1 = 59,2 %
Pflegestufe 2 = 31,4 %
Pflegestufe 3 =   9,4 %

Die Pflegestufe 1 ist meistens die erste Stufe, in die man eingestuft wird, wenn man altersbedingt bestimmte Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr allein bewältigen kann. Je nach dem, ob die Pflegebedürftigkeit im Laufe der Zeit zunimmt, wird man in die höhere Pflegestufe eingestuft oder eben auch nicht. Es kann durchaus sein, dass man sein Leben lang in der Pflegestufe 1 verweilt, weil der Pflegebedarf nicht größer wird. Außerdem wissen viele Pflegebedürftige nicht, dass man einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen muss. Erst wenn dieser gestellt ist, kann der MDK kommen und eine eventuelle Höherstufung vornehmen.

Ab welchem Alter ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, ein Pflegefall zu werden? Wie viele Menschen sind zurzeit pflegebedürftig und wie sieht die Prognose für die Zukunft aus?

Hier kommen wir um einige statistischen Zahlen nicht herum.

Im 10-Jahresbereich ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 16 % bzw. 322.000 auf 2,34 Mio. angestiegen. Das ist seit Dezember 2007 bis jetzt ein Zuwachs um 91.000 bzw. 4,1 %. Die Prognose für den nächsten Zwei-Jahres-Zeitraum sieht einen Zuwachs um 100.000 Menschen vor, d.h. im Jahr 2020 gibt es bereits 2,9 Mio. Pflegefälle.

Zur zeit sind 67 % der Pflegebedürftigen weiblich.

83 % sind 65 Jahre alt und älter und 35 % waren Ende 2009 bereits über 85 Jahre alt.

69 % bzw. 1,62 Mio. der Menschen werden zu Hause versorgt, davon sind 1,07 % Pflegegeld-Leistungsempfänger. 555.000 werden derzeit durch ambulante Pflegedienste versorgt. Das sind im Vergleich zu 2007 10,1 % mehr, die von Pflegediensten betreut werden (ca. 51.000). Die Anzahl der Pflegegeld-Empfänger erhöhte sich um 3,1 % bzw. 32.000. Knapp jeder 3. ist vollstationär untergebracht (717.000), und es waren in den Pflegeheimen 31.000 bzw. 4,6 % mehr gegenüber 2007 untergebracht.

Was versteht man unter der Pflegestufe 0?

Ursprünglich kommt der Begriff der Pflegestufe 0 aus dem Sozialhilfebereich.

Das heißt, wenn der MDK eine Pflegestufe ablehnt, aber trotzdem Pflegebedarf, allerdings unter dem Mindestpflegeaufwand (90 Minuten pro Tag) besteht, können Leistungen beim Sozialhilfeträger beantragt werden. Bevor das Sozialamt diese Leistungen bewilligt, werden die Einkommensverhältnisse anhand von Rentenbescheiden, Mietzahlungen etc. geprüft.

Diese bewilligten Leistungen kann dann z.B. der Pflegedienst direkt mit dem Sozialamt abrechnen.

Seit einiger Zeit taucht der Begriff der Pflegestufe 0 auch in Verbindung mit Demenz/Alzheimer auf. Die privaten Pflegezusatztarife, die bei Demenz Leistungen erbringen, verwenden ebenfalls diesen Begriff.

Absicherungsmöglichkeiten gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit

Es gibt drei verschiedene Varianten, um sich privat zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeleistung zu versichern. Hier unterscheidet man zwei Bereiche. Einmal sind die Tarife im Krankenversicherungsbereich angesiedelt (Pflegetagegelder und Pflegekostentarife) und einmal im Lebensversicherungsbereich (Pflegerenten).

Beim Pflegetagegeld ist ein fester frei vereinbarter Tagessatz versichert. Je nach Pflegestufe werden zwischen 1 und 100% dieses Satzes gezahlt. Geleistet wird nach Einstufung des MDK lt. SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung). Es ist kein Kostennachweis erforderlich, das heißt, man kann selbst über die konkrete Verwendung entscheiden, z.B. für einen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder wenn man sich von Angehörigen pflegen lassen möchte. Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt. Der Anfangsbeitrag ist relativ niedrig.

Bei den Pflegekostentarifen sind die tatsächlich entstehenden Pflegekosten versichert. Dafür ist ein Nachweis in Form von Rechnungen (vom Pflegedienst oder -heim) erforderlich. Es ist hier keine freie Verwendung möglich, z.B. für die Pflege von Angehörigen, Bekannten oder Freunden. Es wird nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet, es gibt Höchstsätze, die erstattet werden.

Für die beiden Krankenversicherungsvarianten (Pflegetagegeld und Pflegekosten) gelten folgende Merkmale: Mögliche Beitragsanpassungen über die Laufzeit des Vertrages sind möglich. Damit die Leistungen nicht immer gleich bleiben, sollte eine Dynamik eingeschlossen werden, denn unser Geld von heute ist in 10, 20 oder 30 Jahren aufgrund der Inflation nicht mehr dasselbe wert. Diese Dynamisierung ist aber allenfalls im Leistungsfall möglich. Die Überschüsse werden zur Minderung von Beitragsanpassungen verwendet. Es wird kein Rückkaufswert gebildet, es sind keine Einmalzahlungen möglich, auch keine Unterbrechung der Beitragszahlung. Es gibt auch häufig keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall.

Die Pflegerente funktioniert wie eine klassische Lebensversicherung. Es wird eine frei verfügbare monatliche Rente gezahlt, die sich nach der festgestellten Pflegestufe (SGB XI) oder der ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens) richtet. Die Pflegekosten müssen nicht nachgewiesen werden. Die Beiträge bleiben über die Laufzeit stabil. Durch die gebildeten Überschüsse können steigende Leistungen angeboten werden. Es werden Rückkaufswerte gebildet, d.h., dass bei Kündigung des Vertrages ein Teil des eingezahlten Geldes zur Verfügung steht. Bei den Pflegerenten kann man im Leistungsfall eine Beitragsbefreiung einschließen und auch der Einschluss einer Dynamik ist möglich. Todesfall-Leistungen sind einschließbar, allerdings sind diese in der Regel nicht sehr hoch. Es können Einmalzahlungen getätigt werden, zum Teil sind diese auch wieder entnehmbar. Es ist eine Unterbrechung der Beitragszahlung möglich, wenn man sich zwischenzeitlich in einem finanziellen Engpass befindet. Es gibt keine Wartezeiten und meistens keine Karenzzeiten, diese können aber in verschiedenen Varianten eingeschlossen werden. Bei den Pflegerenten ist der Anfangsbeitrag allerdings relativ hoch.

Pflegeversicherung: Was genau versteht man unter einer Kombinationsleistung?

In der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es verschiedene Arten von Leistungen.

Man unterscheidet die Sachleistung, die Geldleistung, die Kombinationsleistung und die Kostenerstattung.

Sachleistungen erhält man, wenn man sich von einem ambulanten Pflegedienst versorgen lässt oder man sich im Pflegeheim befindet.

Geldleistungen kann man beantragen, wenn man sich von Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn pflegen lässt. Diese Geldleistung erhält der Pflegebedürftige direkt und kann frei verwendet werden. Allerdings ist hier ein halbjährlicher Pflegeeinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst erforderlich, der die Pflegesituation überprüft und auch beratend zur Seite steht.

Die Kombinationsleistung ist, wie das Wort auch schon sagt, eine Kombination aus der Sach- und Geldleistung. Ein Beispiel dazu: man beauftragt einen Pflegedienst, einmal wöchentlich zu kommen, um den Pflegebedürftigen zu baden. Dafür rechnet der Pflegedienst einen Betrag X mit der Pflegekasse ab. Danach wird der Rechnungsbetrag des Pflegedienstes prozentual vom Pflegegeld abgezogen, und diesen Restbetrag erhält der Pflegebedürftige dann als Pflegegeld von der Pflegekasse ausgezahlt. Man kann also durch die Kombinationsleistung beide Leistungen parallel in Anspruch nehmen.