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Finanztest testet BU-Versicherungen

20. Juni 2010 2 Kommentare

Mal wieder ein Test zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Zeitschrift Finanztest aus dem Hause Stiftung Warentest (Ausgabe Juli  2010). Leider haben sich die Finanztester bei diesem Test wieder einmal nur sehr oberflächlich mit der Materie beschäftigt.

Aber der Reihe nach:

Aufmacher für das Thema BU-Versicherungen war diesmal die Schlagzeile „Selten nach Wunsch“.

Hintergrund war eine Versuchsanordnung, in welcher 274 Probanden eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen sollten. Lt. Angabe der Finanztest ging das nur in einem Viertel der Fälle „glatt“.  Gemeint ist damit, dass die BU-Versicherer in 75% der Fälle mit Ablehnungen oder Risikozuschlägen und/oder Ausschlüssen reagiert haben. Mich persönlich überrascht dieses Ergebnis nicht. Mutmaßlich wurden hier Anträge gestellt, die vorher nicht von einem auf BU-Versicherungen spezialisierten Vermittler/Berater mit der Risikoabteilung des entsprechenden Versicherungsunternehmens durchgesprochen wurden und/oder keine aussagekräftig aufbereiteten Unterlagen zu Vorerkrankungen oder sonstigen Risiken eingereicht wurden. Die Quote der von mir eingereichten und vorher sauber ausgearbeiteten und durchgesprochenen Anträge, die ohne Ausschluss, Risikozuschlag oder Ablehnung wie beantragt angenommen werden, liegt deutlich höher.

Im Artikel der Finanztest verwundert die Aussage, dass man zunächst bei den vergleichsweise preiswerten Anbietern (von Finanztest mit sehr gut oder gut bewertet) anfragen solle. Obgleich im selben Absatz darauf hingewiesen wird, dass gerade diese Anbieter nicht sehr annahmefreundlich seien.

Im Weiteren erfolgen einige undifferenzierte Aussagen wie „einmal abgelehnt, immer abgelehnt“ oder auch, dass Arztberichte sehr gefährlich seien. Das stimmt, wenn man keine Ahnung hat, wie man damit umgeht. Den Warnungen vor Vermittlern, die den Kunden zur Verharmlosung von Vorerkrankungen auffordern, kann ich mich allerdings vorbehaltlos anschließen. Hier wird der Versicherungsschutz fahrlässig und teilweise mutmaßlich sogar vorsätzlich gefährdet.

Wenn die Finanztester endlich einmal begreifen würden, dass beratungsintensive und sensible Themen wie BU-Versicherungen in die Hände von Profis gehören, dann wäre viel gewonnen. Aber dieser Rat verkauft sich natürlich schlechter, als eine Horrorgeschichte.

Am Ende des Artikels folgt dann das Unvermeidliche. Ein Test der Finanztester, der es in sich hat. Auf der Basis der Kriterien

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung
  • Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate
  • Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Befristung der BU-Leistung (Bewertung wird undifferenziert dargestellt!)
  • Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung
  • Geltungsbereich
  • Antragsfragen
  • Endalter
  • Versicherbare Berufe
  • Netto-Jahresbeitrag (ohne Überschüsse)

Das war alles!

Ergebnis: 39 (in Worten: Neununddreißig) Tarife wurden mit „sehr gut“ bewertet. Liebe Finanztester: Geht’s noch? Wer so testet, der sollte doch lieber beim Vergleich von Toastern oder Girokonten bleiben. Obwohl hier ja auch nicht immer „unfallfreie“ Ergebnisse präsentiert wurden.

Die Testkriterien sind nicht nur völlig unzureichend, sondern auch teilweise sonderbar.

Den Verzicht auf die abstrakte Verweisung hat nun ja fast jeder Anbieter in seine Bedingungen geschrieben. Aber vielleicht sollte man auch einmal darauf achten, was bei der Nachprüfung passiert!? Der Prognosezeitraum ist auch fast überall auf sechs Monate reduziert. Wenn auch nicht bei allen Tarifen, die mit „sehr gut“ von der Finanztest eingestuft wurden. Die Kriterien für die Nachversicherungsgarantie ignorieren die Variante „Ausbau- oder Erhöhungsoption“ ohne Ereignis. Der Test gibt keinen Aufschluss darüber, ob die Möglichkeit einer befristeten Leistungsanerkennung mit Angabe der Dauer genauso gut bewertet wird, wie ein genereller Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis. Der Punkt „Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung“ ist bereits im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Aber bitte, von mir aus! Geltungsbereich (Ausland) ist sinnvoll, allerdings nur, wenn man gleichzeitig untersucht, ob der Versicherer auf eine Untersuchung im Inland verzichtet. Die Antragsfragen wurden bewertet. Negativ bewertet wurde die Frage, ob schon anderweitig Anträge gestellt wurden. Kein Kommentar! Wie genau Endalter und versicherbare Berufe geprüft wurden, lassen wir einmal dahingestellt. Es obliegt jedem Kaufmann, welche Geschäfte er machen möchte. Auch einem Versicherungsunternehmen muss man dieses Recht zugestehen. Nicht ganz verständlich ist die Angabe „Netto-Jahresbeitrag“ (ohne Überschüsse). Leute, das wäre der Bruttobeitrag. Und den habt Ihr Finanztester eben mal ignoriert! Ist ja auch nicht so wichtig, wenn der Beitrag sich um 100 -150% erhöht. Zudem ist es lächerlich, nur einen Beruf (Diplom-Kaufmann / Diplom-Kauffrau) zu bewerten.

Warum wurden wesentliche Kriterien ignoriert? Darüber kann man nur spekulieren. Entweder fehlt es an der erforderlichen Fachkenntnis oder die Liste wäre zu kurz geworden. Und wenn da nicht die Wunschkandidaten dabei gewesen wären… Lassen wir das.

Zwingend hätten u. a. folgende Kriterien mit in die Wertung genommen werden müssen:

  • Beitragsstundung während der Leistungsprüfung
  • Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes
  • Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Kriegsklausel
  • Definition der bisherigen Lebensstellung
  • Verzicht auf befristetes Anerkenntnis
  • Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf
  • Einschluss fahrlässiger Verstöße
  • Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel

und einige Punkte mehr.

Fazit: Dieser Test ist eine glatte Fehlleistung. Wer sich daran orientiert, landet mit 90% Sicherheit beim falschen Tarif.

Aber ich kann mich nur wiederholen: Wer keine Qualifikation nachweisen muss, seine Beratung nicht dokumentieren muss und für seine Aussagen nicht haftet, der darf für die Auflage schreiben. Erbärmlich!

Seit dem 14.06.2011 ist die Ausgabe 07/11 mit einem neuen Test im Umlauf.

Finanztest und die Analyse zur PKV

22. Januar 2010 2 Kommentare

Einmal pro Monat entnehme ich unserem Büro-Briefkasten ganz besondere Post. Die Zeitschrift Finanztest aus dem Hause Stiftung Warentest. Ich schwanke immer zwischen ungläubigem Kopfschütteln und Heiterkeit. Damit auch andere Menschen ihren Kopf schütteln können oder sich erheitern können, werde ich ab sofort mein Fundstück des Monats aus der Finanztest hier einstellen. Gleichzeitig rege ich an, dass die Zeitschrift wöchentlich erscheint. Dann habe ich jede Woche das Vergnügen, einen Beitrag diesbezüglich zu erstellen.

Diesmal hat es mir nach dem ersten Durchblättern der auf Seite 95 abgedruckte Analysebogen Private Krankenversicherung angetan. Gegen eine Gebühr von 18 Euro (Kinder und Menschen ab 65 zahlen nur 8 Euro), kann man sich eine Analyse für eine private Krankenversicherung von der Stiftung erstellen lassen. Das ist günstig und fair, keine Frage.

Und schon habe ich den Kugelschreiber in der Hand, um einen Bogen für mich selber auszufüllen. Kann ja nichts schaden.  Ich lese aber erst einmal weiter und auf den ersten Blick bewundere ich die Stiftung insgeheim dafür, dass die mit einer einzigen Seite auskommen. Meine Kunden müssen mit mir ein mehrseitiges Dokument durcharbeiten um in die Nähe der geeigneten Tarife zu kommen. Die darauf folgende genaue Bedingungsanalyse ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Ich lese also weiter und meine Bewunderung schlägt allmählich in Kopfschütteln um. Selbst ich als Fachmakler für PKV verstehe nicht ganz, was ich dort ankreuzen soll. Die Fragen sind ungenau und ohne weitere Erläuterungen. Jetzt wird mir auch klar, warum die Stiftung mit so wenig Platz aus kommt. Wer nicht für seinen Rat haftet, keine Erlaubnis für diese Tätigkeit braucht und seinen Rat auch nicht begründen und dokumentieren muss, der darf natürlich oberflächlich bleiben. Leider weiß das der Verbraucher nicht. Aber vielleicht tragen ja Artikel wie dieser zur Aufklärung bei.  Nachdem ich alle Punkte gelesen habe überlege ich nicht mehr, ob ich mir ein Angebot (Verzeihung, eine Analyse!) von der Stiftung zusenden lasse. Ich bin mir dessen sicher. So viel Spaß muss einfach sein!

Es geht ganz harmlos los mit den persönlichen Daten und dem Beschäftigungsverhältnis. Die Erläuterung für Angestellte bezüglich der Versicherungspflichtgrenze ist unsauber formuliert, aber darüber lese ich großzügig hinweg. Die schönen Sachen kommen ja noch…

Jetzt wird nach dem gewünschten oder bestehenden Versicherungsschutz gefragt und ich kann sagen, dass ich nur Tarife der Gesellschaft genannt haben möchte, bei der ich schon Kunde bin. Gut, das ist sinnvoll. Aber was soll ich denn nun angeben? Meine Wünsche oder das, was ich schon habe? Und wenn das was ich habe nicht dem entspricht, was ich mir wünsche??? Ich entscheide für mich, dass ich hier meinen Wunschzettel schreiben kann, also weiter im Text Frage nach der Selbstbeteiligung? Leicht zu beantworten. Obwohl – ich hätte gerne eine SB nicht im Stationären Bereich. Aber das kann ich nicht ankreuzen!

Wir kommen zum Thema Unterbringung im Krankenhaus.  Ah, das kommen ja meine Lieblingsfragen: Wollen Sie Einbettzimmer mit Chefarzt oder Zweibettzimmer mit Chefarzt oder Mehrbettzimmer ohne Chefarzt? Und bei den Varianten Einbettzimmer und Zweibettzimmer darf ich ankreuzen, ob Arzthonorare bis zum Höchstsatz der GOÄ oder auch darüber hinaus erstattet werden sollen.

Mist, trifft auch mich nicht wirklich zu! Ich will einen Tarif mit Wahlleistungen im stationären Bereich. Den Arzt und das Krankenhaus will ich mir frei aussuchen können. Wenn der von mir bevorzugte Arzt „nur“ Oberarzt ist und in einer Privatklinik operiert, die höhere Sätze als ein städtisches Krankenhaus aufruft, dann will ich das bezahlt bekommen. Eine Bindung an die Gebührenordnung (GOÄ) sollte gar nicht bestehen. Über 3,5 kann ja auch bedeuten 5,0. Und wenn mein Arzt den 12,0-fachen Satz für eine lebenserhaltende OP berechnen will, was mache ich dann? Und was ist, wenn ich in die USA fahren will, um eine OP durchführen zu lassen, die hier objektiv nicht möglich ist? Da gilt doch die GOÄ gar nicht. Ich lasse den Punkt erst einmal weg. Vielleicht hilft mir ja jemand durch einen Kommentar, wenn ich meinen Beitrag im Blog veröffentliche. Ob sich wohl der interessierte Verbraucher dieselben Fragen stellt?

Es geht weiter mit Zahnbehandlungen und Zahnersatz und anhand der Fragestellung wage ich eine erste Vermutung über die von der Stiftung wohl verwendete Software. Ich darf mich zwischen Prozentsätzen entscheiden, deren Spanne ich interessant finde. Bei der Behandlung mindestens 90 Prozent oder 50 – 90 Prozent. Was da wohl raus kommt, wenn ich 50 – 90 Prozent ankreuze. Beim Zahnersatz darf ich wählen zwischen mind. 75 Prozent und zwischen 50 und 75 Prozent. Wie, das war’s schon zum Thema Zahn? Ach nein, weiter unten kann ich dann noch sagen, wie wichtig ich Inlays, Erstattungsobergrenzen in den ersten Vertragsjahren und die Höhe der Erstattung finde. Und wieder habe ich ein Problem! Ich will bei Zahnersatz natürlich eine hohe prozentuale Erstattung. Aber wovon ausgehend? Inlays? Klar, warum nicht.  Wo wird eigentlich nach Zahnimplantaten gefragt? Habe ich das etwa überlesen? Nein, habe ich nicht. Wird tatsächlich nicht gefragt. Dabei hatte ich mich schon so darauf gefreut, die Anzahl angeben zu dürfen. Aber ist ja nicht so schlimm. Implantate sind ja nur so ziemlich der größte Kostenfaktor, den ich mir vorstellen kann. Zahle ich natürlich gerne aus der eigenen Tasche. Denkt sich die Stiftung sicher auch. Oder ist die verwendete Software nicht gut genug?

Unter den Zahnleistungen wird dann nach Besonderheiten beim Krankentagegeld gefragt. Hier lasse ich Gnade vor Recht ergehen. Im Vergleich zu den anderen Punkten ist das schon einigermaßen in Ordnung.

So, gleich geschafft. Jetzt werde ich nach gewünschten zusätzlichen Leistungen gefragt. Klingt nach Luxus, oder? Dabei wurden ja bisher nicht einmal die existenziellen Risiken vollständig abgefragt! Ob ich auch Schutz im außereuropäischen Ausland will? Na klar. Und zwar für mindestens sechs Monate. Und wenn ich meinen Wohnsitz verlege, was ist dann? Ist die Verlegung des Wohnsitzes innerhalb von Europa anders zu betrachten? Was ist, wenn ich in den USA ins Krankenhaus muss. Wie lange zahlt die Versicherung? Aber ich bin mir sicher, wenn ich das als sehr wichtig markiere, kann mein Auslandsschutz ja nur toll sein.

Nächster Punkt: Vorsorgeuntersuchungen. Nehme ich.  Bekomme ich die gleichen Vorsorgeuntersuchungen wie der Kassenpatient? Ich will bessere und zwar dann, wann mir danach ist. Kann ich aber natürlich nicht ankreuzen. Heilpraktiker? Nö, ist mir egal. Aber durch Ärzte durchgeführte Naturheilverfahren könnten mich interessieren. Ist das dasselbe? Sehhilfen? Brauche ich. Was die mir wohl berechnen, wenn ich sehr wichtig sage? Oder wenn ich sage, dass ich gerne eine Lasik-OP bezahlt haben möchte. Ist das überhaupt möglich?

Hilfsmittel (z.  B. Prothesen)? Das gefällt mir! Ich will aber auch Körperersatzstücke (Ohr, Auge, Gesichtshälfte), meinen elektrisch betriebenen Rollstuhl und mein Heimdialysegerat bezahlt bekommen. Ich suche die entsprechende Spalte. Erfolglos!

Jetzt werde ich nach meinem Wusch bezüglich Psychotherapie gefragt.  Klar ist mir wichtig. Ich will dann aber  keinen Arzt, sondern einen Psychotherapeuten aufsuchen können. Und wenn es sein muss, dann auch ein Jahr lang einmal pro Woche. Wo mache ich mein Kreuz? Einfach bei sehr wichtig. Die Stiftung weiß doch, was gut ist und wird das alles sicher berücksichtigen.

Fahrkosten zum Arzt? Klar, besonders, wenn ich zu einer Strahlentherapie muss oder zur Dialyse. Meinen die auch Krankenhaus? Und meinen die mit Fahrt auch den Flug im Rettungshubschrauber? Ach, das mit dem Krankenhaus kommt später. Aber auch hier werde ich meinen Wunsch nach dem Hubschraubertransport nicht los.

Psychotherapie stationär? Rein statistisch brauche ich das als Mann. Überarbeitung, Suff oder Trennung stehen da statistisch ganz weit vorne. Also gut, von mir aus nehme ich das. Aber wie lange darf ich denn in der Therapie bleiben, bevor mir die Versicherung die Kosten nicht mehr erstattet? Der letzte Punkt: Anschlussheilbehandlung: Unbedingt! Und zwar ohne vorherige Zusage und unbegrenzt. Schreibe ich mit dazu, denn so genau wird danach nicht gefragt.

Selbstverständlich hat der geneigte Verbraucher hier alle Punkte verstanden, in ihrer Tragweite für sich bewertet und kann nun beruhigt der Empfehlung der Stiftung entgegen sehen. Ob die auch die Original Versicherungsbedingungen beilegen? Ja ja, ist ja schon gut. Ich soll ja keine rhetorischen Fragen stellen…

Und selbstverständlich sind die nicht oder nicht direkt angesprochenen Punkte wie zum Beispiel Kindernachversicherung, Optionsrechte auf einen Wechsel in einen besseren Tarif bei der selben Gesellschaft ohne Gesundheitsprüfung, Auslandsrücktransport, Umwandlungsrecht Voll- in Zusatzversicherung, Haus-/Primärarztprinzip, Kostenübernahme von nichtärztlichen Behandlern (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden), Kieferorthopädie etc. etc. ja auch absolut unwichtiger Kram. Wer braucht das schon? Und wer kann denn das alles berücksichtigen? Die Stiftung leider offensichtlich nicht!

Testurteil: Ungenügend. Der Verbraucher könnte meinen, dass ihm mit den wenigen und unpräzisen Fragen ein passender Tarif empfohlen wird. Das ist höchstens mit sehr viel Glück möglich. Die Chancen stehen gering. Sehr gering sogar. Aber wer für seinen Rat nicht haftet, hat ja keine Probleme. Schade, dass die Stiftung nicht dokumentieren muss. Und schade, dass die Stiftung nicht die Gespräche zu führen hat, wenn die Kunden bestimmte Leistungen nicht bezahlt bekommen.

Aber den Bogen, den schicke ich ab. Ich hoffe, dass meine 16 Euro gut investiert werden.